Geplante Satzungsänderung

Dies ist der Passus der Satzung, der zur Änderung ansteht, die alte Version links, der neue Vorschlag hierzu rechts: 

 

Satzung 2011

Satzungsentwurf 2023

§ 3 Gemeinnützigkeit

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Auslagen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Mitglieder des Vorstandes sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Auslagen. Anstelle dieses Auslagenersatzes kann die Mitgliederversammlung beschließen - sofern es das Vereinsvermögen erlaubt - den Mitgliedern des Vorstandes Aufwandsentschädigungen aus der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26 a EStG zu zahlen.

Der Vorstand (2021)

Die Vorstandschaft besteht aus

  • der 1. Vorsitzenden Melanie Heinzel,
  • der 2. Vorsitzenden Daniela Müller,
  • der Kassiererin Daniela Schrauth und
  • dem Schriftführer Michael Tröger.

Außerdem gehört Herr Pfarrer Rügamer als Ortspfarrers bzw. dessen Vertretung zur Vorstandschaft.

Weiterlesen: Der Vorstand (2021)

Mitgliederversammlung 2018

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Kindergartenvereins St. Martin Burggrumbach e.V.

Am Mittwoch, den 12.09.2018 findet um 19:30 Uhr im Pfarrheim Burggrumbach die Jahreshauptversammlung des Kindergartenvereins St. Martin Burggrumbach e.V. statt, zu der wir alle Mitglieder herzlich einladen.

Weiterlesen: Mitgliederversammlung 2018