Zuschuss des Freistaates Bayern für Kindergartenbeiträge (2019)

Liebe Eltern,

der Freistaat Bayern will die Familien bei den Kindergartenbeiträgen ab dem 01.04.2019 entlasten, indem für jedes Kind ab drei Jahren bis zur Einschulung 100,- Euro pro Monat gezahlt werden.

Dieser Beitragszuschuss wird seitens des Gesetzgebers mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr (01.09.) gekoppelt. Das bedeutet, es betrifft die Kinder, die ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre wird, die Kita besuchen.

Dies bedeutet konkret im Zusammenhang mit dem 01.04.2019

  • Für die Kinder, die zum 31.12.2018 bereits 3 Jahre alt sind, wird es einen Anspruch auf den Beitragszuschuss ab April 2019 geben.
  • Kinder, die im Laufe des 1. Januar bis 31. August 2019 das 3. Lebensjahr vollenden, haben ab 1. September 2019 (neues Kindergartenjahr) einen Anspruch auf die Beitragsbezuschussung.

Allerdings ist die gesetzliche Grundlage dafür noch nicht verabschiedet.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) hat mitgeteilt,

  • dass noch keine rechtliche Verpflichtung zur Elternbeitragsbezuschussung ab dem 1. April besteht, da das dafür notwendige Haushaltsgesetz noch nicht verabschiedet ist; dies soll voraussichtlich Mitte Mai 2019 passieren
  • dass frühestens im Juni mit einer Beitragserstattung des Freistaates und damit einer Auszahlung an die Träger zu rechnen ist.

Aus diesen Gründen werden wir die Inkraftsetzung der gesetzlichen Vorgaben abwarten. Des Weiteren sind wir nicht in der finanziellen Lage die Zuschüsse für den Freistaat Bayern vorzufinanzieren.

Die Beitragszuschüsse gehen nicht verloren, sie werden lediglich rückwirkend ausgezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

 Der Vorstand des Kindergartenverein St. Martin Burggrumbach e.V.